Ein Mittel zur Begrenzung von Schallemissionen ist der Schallpegelbegrenzer (LimiterLimiterEin Limiter oder SchallpegelbegrenzerSchallpegelbegrenzerEin Schallpegelbegrenzer oder Limiter begrenzt die Schallemission von Beschallungsanlagen.
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begrenzt die Schallemission von Beschallungsanlagen(click to read more)
). Ein Begrenzer kann vom Betreiber im eigenen Interesse oder als Auflage eines Umwelt- oder Ordnungsamts installiert werden.Der Begrenzer muß eingepegelt und verplombt werden. Über die Einpegelung muß ein entsprechendes Gutachten erstellt werden, daß auf Verlangen der Ordnungsbehörde vorgelegt werden muß.
Geräte, wie sie sonst im Studio- oder Bühnenbetrieb genutzt werden, zerstören die Dynamic und können nicht verplombt werden, daher eignen sie sich nicht als SchallpegelbegrenzerSchallpegelbegrenzerEin Schallpegelbegrenzer oder Limiter begrenzt die Schallemission von Beschallungsanlagen.
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für Live-Musik. Wir empfehlen LimiterLimiterEin Limiter oder Schallpegelbegrenzer begrenzt die Schallemission von Beschallungsanlagen(click to read more)
der Firma DATEQ (Modelle SPL2 / TS), die ihre Arbeit unauffällig, wirksam und zuverlässig verrichten.Einbau, Vermietung und Verkauf
Der Einbau und die Einpegelung muß von einer Akustik Fachfirma oder anerkannten Messstelle nach BImschG §§26, 28 vorgenommen werden, um Manipulationsmöglichkeiten auszuschließen. Für Festeinbauten haben wir ständig Verkaufgeräte, für temporäre Veranstaltungen wie Festivals, Events und Straßenfeste haben wir Mietgeräte am Lager und übernehmen Einbau, Messungen und Verplombung sowie die Gutachtenerstellung.| Weiterführende Links: |
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» Schallpegelmessungen - wie wir arbeiten » DIN 15905-5 |